Schadenspositionen nach einem Unfall

Hier finden Sie eine Übersicht über mögliche Schadenspositionen nach einem Verkehrsunfall. Die Liste ist nicht abschließend. Im Einzelfall sind einzelne, mehr oder weniger für eine Regulierung relevant:

Sachschäden
  1. Fahrzeugschaden (Reparatur- oder Totalschaden)
  2. Wertminderung
  3. Mietwagen
  4. Nutzungsausfall
  5. Sachverständigenkosten
  6. Kostenpauschale
  7. Standgeld
  8. Abschleppkosten
  9. Abmeldekosten und Zulassungskosten bei Totalschaden
  10. Kosten für neue Kennzeichen
  11. Resttreibstoff bei Totalschaden
  12. Entsorgungskosten bei Totalschaden
  13. Taxifahrten
  14. Rückstufungsschaden bei Inanspruchnahme der Vollkasko
  15. Sachschäden (Kleidung, Handy, Brille, Gepäck, Schutzausrüstung bei Motorradfahrern…)
Personenschäden
  1. Schmerzensgeld
  2. Haushaltsführungsschaden
  3. Heilbehandlungskosten, Kosten der ReHa
  4. Fahrtkosten zu Behandlungen
  5. Zuzahlungen
  6. Vermehrte Bedürfnisse
  7. Verdienstausfall
  8. Entgangener Gewinn bei Selbstständigen
  9. Pflegeschaden
  10. Beerdigungskosten bei Tod
  11. Unterhaltsschaden
  12. Arbeitgeberschaden (Ersatz der Lohnfortzahlung)

Fahrerlaubnisentziehung und Epilepsie

Ja, auch Epileptiker können eine Fahrerlaubnis erhalten. In Deutschland richtet sich die Fahreignung bei Epilepsie nach den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung des Bundesamts für Straßenwesen. Im Grundsatz ist die Fahreignung nicht gegeben, jedoch gelten Ausnahmen. Entscheidend sind dabei die Art der Anfälle, die Dauer der Anfallsfreiheit und die Führerscheinklasse.

Die Voraussetzungen bei der Wiedererteilung entsprechen im Wesentlichen denen für die Ersterteilung:

  • Nachweis der erforderlichen Anfallsfreiheit (je nach Fall 3 Monate bis 5 Jahre)
  • Fachneurologisches Gutachten mit EEG und ggf. weiteren Untersuchungen
  • Wer mit Epilepsie eine Fahrerlaubnis beantragen oder nach Entziehung wiedererlangen möchte, sollte frühzeitig mit einem Facharzt für Neurologie und ggf. einem Verkehrsmediziner zusammenarbeiten. Eine lückenlose Dokumentation der Anfallsfreiheit ist entscheidend.

Insbesondere der nachgewiesene anfallsfreie Zeitraum ist von erheblicher Bedeutung. So entschied das Verwaltungsgericht (VG) Mainz, dass einem an Epilepsie erkrankten Inhaber einer Fahrerlaubnis diese entzogen werden darf, wenn er nicht nachweisen kann, über einen Mindestzeitraum von einem Jahr anfallsfrei gewesen zu sein, VG Mainz, Beschluss vom 22.11.2019, 3 L 1067/19.MZ.

In einer Stellungnahme gegenüber dem Gesundheitsamt hatte der Fahrerlaubnisinhaber angegeben, etwa ein Mal im Monat Krampfanfälle zu erleiden.

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Vollstreckung von ausländischen Geldbußen

Am 28.10.2010 ist das „Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ (nachstehend kurz: EuGeldG) in Kraft getreten. Seither können wegen in Deutschland verübter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten die verhängten Geldstrafen und Geldbußen nebst Verfahrenskosten, Entschädigungen und Geldauflagen gegen ausländische Staatsangehörige der EU vollstreckt werden in einem im Vergleich zur Vergangenheit deutlich vereinfachten und beschleunigten Verfahren.

Die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Deutschland ist ebenfalls zulässig.

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Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich ist allein von 3-jähriger Trennungsfrist abhängig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich ist allein von 3-jähriger Trennungsfrist abhängig und nicht von anderen Gegebenheiten.

Der Antrag kann z.B. Bedeutung haben, um die rechtliche Tür zu einer Teilungsversteigerung einer gemeinsamen Immobilie zu öffnen. Die Teilungsversteigerung kann durch einen nicht mitwirkenden Ehegatten verhindert werden. Erst mit Wegfall der Schutzvorschriften des Güterrechts wird die Möglichkeit eröffnet.

BGH, Beschluss vom 20.03.2019 – XII ZB 544/18

Wem gehört das Sparguthaben – Großeltern, Eltern, Kindern?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zu entscheiden über die Frage, wem das Spargutahben auf einem Sparbuch zusteht, wenn die Eltern das Sparguthaben anlegten, die Einzahlungen vornahmen und über das Sparbuch verfügten. Hierzu ist der Einzelfall zu betrachten, jedoch gibt der BGH im Tenor der Entscheidung einige Hinweise:

a) Kontoinhaber eines Sparkontos ist derjenige, der nach dem erkennbaren Willen des das Konto eröffnenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll (Anschluss an BGH Urteile vom 25.April 2005 -IIZR103/03-FamRZ 2005, 1168 und vom 2.Februar 1994 -IVZR51/93- FamRZ 1994, 625).

b) Daraus, dass die Eltern ein auf den Namen ihres minderjährigen Kindes angelegtes Sparbuch nicht aus der Hand geben, lässt sich nicht typischerweise schließen, dass sie sich die Verfügung über das Sparguthaben vorbehalten wollen (Abgrenzung zu BGH Urteile vom 18.Januar 2005 -XZR264/02- FamRZ 2005, 510 und BGHZ 46, 198 =FamRZ 1967, 37).

c) Für die Frage, ob einem Kind Ansprüche gegen seine Eltern wegen von diesen vorgenommenen Verfügungen über ein Sparguthaben zustehen, ist das Innenverhältnis zwischen Kind und Eltern maßgeblich; der rechtlichen Beziehung zur Bank kommt insoweit nur indizielle Bedeutung zu.

BGH, Beschluss vom 17. Juli 2019 – XII ZB 425/18
Verfahrensgang: OLG Frankfurt am Main – AG Biedenkopf

Behörde muss Ermessen ausüben – Änderung der Rechtsprechung des BVerwG zum Entzug der Fahrerlaubnis bei Cannabiskonsumenten

(BVerwG, Urteile v. 11.4.2019, 3 C 13.17, 3 C 14.17, 3 C 7.18, 3 C 2.18, 3 C 8.18, und 3 C 9.18)

Leitsatz:

Bei einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals unter einer seine Fahrsicherheit möglicherweise beeinträchtigenden Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt hat, darf die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel nicht ohne weitere Aufklärung von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm unmittelbar die Fahrerlaubnis entziehen. In solchen Fällen hat sie gemäß § 46 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu entscheiden.

Die Entscheidung des BVerwG betrifft alle Fälle, in denen nach durchgeführten Verkehrskontrollen eine Konzentration des psychoaktiven Cannabiswirkstoffes Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum von 1 ng/ml oder mehr festgestellt wurde.

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Kollision im Kreisverkehr – Vorfahrt für denjenigen, der als erster die Wartelinie erreicht

OLG Düsseldorf vom 15.09.2016 – I-1 U 195/14

Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass es nicht darauf ankommt, wer bei der Kollision bereits die längere Strecke im Kreisverkehr zurückgelegt hat. Vorfahrt hat derjenige, der als erster die Wartelinie erreicht. Wer mit hoher Geschwindigkeit die Geradeausrichtung wählt, kann sich so die Vorfahrt nicht erzwingen.

Aus den Entscheidungsgründen:

…“Es versteht sich jedoch von selbst, dass ein Verkehrsteilnehmer kein Vorfahrtrecht dadurch erzwingen kann, dass er sich im Vergleich zu einem langsameren Fahrer aus einer anderen Annäherungsrichtung, der schon deutlich näher an den Kreisel herangekommen ist, mit einer signifikanten Überschussgeschwindigkeit dem Kreisverkehr nähert. Ein zu hohes Annäherungstempo, welches dem Fahrer die Durchfahrt im Kreisel nur in Geradeausrichtung ermöglicht, verleiht diesem selbstredend kein Vorfahrtrecht in Bezug auf einen anderen Fahrer, der gleichzeitig die Kreisverkehrwartelinie erreicht und mit der gebotenen verhaltenen Geschwindigkeit in den bogenförmigen Straßenverlauf einbiegt.“

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Der Geschädigte muss sich nicht auf Angebote räumlich entfernter Interessenten oder einen Sondermarkt verweisen lassen – es sei denn er ist selbst Gebrauchtwagenhändler

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung bestätigt, wonach sich der Geschädigte nicht auf Angebote räumlich entfernter Interessenten oder einen Sondermarkt verweisen lassen muss – es sei denn er ist selbst Gebrauchtwagenhändler.

BGH, Urteil vom 25.06.2019 – VI ZR 358/18

Aus den Entscheidungsgründen:

„1. Zu Recht ist das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls in der Regel nicht verpflichtet ist, bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeugs die Angebote räumlich entfernter Interessenten einzuholen, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen oder dem Schädiger Gelegenheit zum Nachweis höherer Restwertangebote zu geben.“

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Schadensersatz für Beschädigung eines KfZ durch den Parkservice eines Hotel-Mitarbeiters

Das OLG Köln hat entschieden, dass der Halter eines KfZ Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn ein Reifen durch einen Mitarbeiter des Hotel-Parkservice beschädigt wurde (OLG Köln v. 26.8.2019 – 22 U 134/17).

Eigentlich ist die Feststellung des Gerichts eine Selbstverständlichkeit. Wer anderen einen Schaden zufügt haftet. Das Verschulden des Mitarbeiters ist dem Hotel zuzurechnen.

Urlaub verfällt nicht automatisch am Jahresende

Das BAG hat die Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umgesetzt, wonach Urlaub am Jahresende nicht automatisch verfällt. Es bedarf für einen Verfall von Urlaub einer vorherigen Aufforderung durch den Arbeitgeber mit einer deutlichen Warnung an den Arbeitnehmer, dass der Urlaub verfallen wird (Ur­teil vom 19.02.2019, 9 AZR 541/15 (Shi­mi­zu), EuGH, Ur­teil vom 06.11.2018, C-684/16 – Shi­mi­zu und EuGH, Ur­teil vom 06.11.2018, C-619/16 – Kreu­zi­ger).

Die Regel ist somit künftig die Übertragung von Urlaub in das Folgejahr. Damit dreht sich die bisherige Rechtslage in Deutschland, nach welcher bisher der Arbeitnehmer sich selbst (rechtzeitig) um die Beantragung von Urlaub kümmern musste.

Die Übertragung gilt übrigens auch für den Zu­satz­ur­laub Schwer­be­hin­der­ter: LAG Nie­der­sach­sen, Ur­teil vom 16.01.2019, 2 Sa 567/18