Erstberatung

Das Wichtigste zuerst: Haben Sie keine Angst davor, im Rahmen einer Erstberatung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, falls Sie ein rechtliches Problem nicht selbst lösen können oder sich über Ihre Rechte nicht sicher sind.

Röthemeyer

Im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung kann Ihr Anliegen in der Anwaltskanzlei für ein überschaubares Honorar besprochen werden. Zumeist kann entschieden werden, ob die Angelegenheit weiter zu verfolgen ist oder nicht. Die Erstberatung dient dazu, einen Überblick über die Sach- und Rechtslage zu erlangen.

Für eine anwaltliche Erstberatung stelle ich Ihnen im Regelfall – entsprechend der gesetzlichen Regelung – einen Pauschalbetrag von bis zu € 190,00 zzgl. Auslagen und gesetzlicher MwSt. in Rechnung. Die Dauer hängt von den konkreten Erfordernissen des Einzellfalls ab. Kann Ihr Anliegen in kurzer Zeit beantwortet werden, wird dies bei der Gebührenbemessung berücksichtigt werden.


Bitte beachten Sie, dass auch bei „nur“ telefonischer Auskunfterteilung und Beratung das Honorar für eine Erstberatung anfällt.

In vielen Fällen wird sich im Rahmen der Erstberatung Ihr Anliegen nicht abschließend lösen lassen. Wir entwickeln dann gemeinsam eine Strategie für das weitere Vorgehen. Selbstverständlich klären und besprechen wir gerne auch die weitere Kostenseite.

Als Rechtsanwalt in Balingen bin ich im gesamten Süddeutschen Raum für Sie tätig. Wird im Einzelfall eine Vertretung in weiterer Entfernung oder im Ausland benötigt, kann über ein großes Netzwerk ein dort ansässiger Kollege hinzugezogen werden.