Unfall & Verkehrsrecht

Als Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Balingen bin ich seit 2004 im gesamten Süddeutschen Raum mit dem Schwerpunkt der Unfallregulierung für Geschädigte tätig. Ich setze als Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihre Ansprüche durch. Sie fahren gewerblich? Ich reguliere LKW- und Busunfälle. Sie hatten einen schweren Unfall? Ich reguliere auch Personenschäden mit Dauerfolgen und hohen Schmerzensgeldern.

Wird im Einzelfall eine Vertretung in weiterer Entfernung oder im Ausland benötigt, kann über ein großes Netzwerk ein dort ansässiger Kollege hinzugezogen werden.

Zu meinem Tätigkeitsbereich gehört auch Ihre Vertretung in Straf- und Bußgeldverfahren gegenüber den Behörden und vor Gericht. Geht es um Führerscheinfragen, vertrete ich Ihre Interessen und berate Sie auf dem Weg zum Wiedererwerb der Fahrerlaubnis. Sie benötigen Beratung nach einer Fahrt unter Alkohol oder Drogen? Wie sieht es aus mit der MPU?

Unfallregulierung – erste Hinweise

Bilder sagen mehr als tausend Worte. Dies gilt auch bei Verkehrsunfällen! Fertigen Sie deshalb bitte von allen beschädigten Sachen und von allen sichtbaren Verletzungen (auch z.B. von kleinen Blutergüssen, „Kratzern“, usw.) Lichtbilder an. Bei Verletzungen sollten, je nach Heilungsverlauf, im Abstand einiger Tage weitere Bilder gefertigt werden.

Die erfolgreiche und vor allem schnelle Durchsetzung Ihrer Ansprüche erfordert zunächst die möglichst umfassende Sammlung aller mit dem Unfallereignis zusammenhängender Daten. Was ist wann und wo passiert? Wer sind die Beteiligten? Welche Fahrzeuge sind beteiligt? Sind die Versicherungen bekannt? Hat die hinzugerufene Polizei Feststellungen getroffen? War oder ist medizinische Behandlung erforderlich und wo erfolgt(e) diese?

Zu all diesen Fragen sollten Sie möglichst bereits in der ersten Besprechung alle Ihnen vorliegende Unterlagen und Lichtbilder (gerne auch digital) an uns weitergeben. Nach der Mandatserteilung kümmern wir uns dann um die weitere Datensammlung und die erforderliche Korrespondenz mit allen Beteiligten.

Ich empfehle bei schweren Verletzungen und längerem Genesungsverlauf die detaillierte taggenaue Dokumentation über alle Behandlungen, Arztbesuche, Schmerzmitteldosierungen, usw. Es sollten auch konkrete Einschränkungen notiert werden, wie z.B. zur Frage, ob selbsständiges Anziehen möglich ist, die Körperpflege, Tätigkeiten im Haushalt, Einkaufen, Autofahren, usw. Häufig gelingt die Unfallregulierung für Geschädigte nur dann umfassend, wenn auch Jahre später noch präzise die Folgen dargelegt werden können.

Verschenken Sie nichts – Informieren Sie sich über Ihre Ansprüche!

Checkliste sinnvoller Unterlagen und Informationen

  • kurze Unfallschilderung evtl. mit Skizze
  • Korrespondenz mit beteiligten Versicherungen
  • Fotos vom Fahrzeugschaden
  • Unfallservicekarte bzw. Datenaustausch Polizei, Aktenzeichen
  • Information zum eigenen Fahrzeug
  • Versicherungsdaten zum eigenen Fahrzeug
  • Sachverständigengutachten
  • Rechnungen, z.B. Abschleppkosten, Standgeld, beschädigte Gegenstände
  • Information zum gegnerischen Fahrzeug
  • Durchgangsarztberichte und weitere Arztberichte
  • Fotos von sichtbaren Verletzungen
  • AU-Bescheinigungen
  • Zuzahlungsbelege, auch von Physiotherapie
  • Quittungen über alle unfallbezogenen Ausgaben
  • Liste über unfallbezogene Fahrtkosten
  • bei schweren Verletzungen: Schmerztagebuch bzw. taggenaue Dokumentation
  • weitere Versicherungen geprüft?
  • Unfallversicherung? Fahrerversicherung? Tagegeld? Berufsunfähigkeit?

Die Polizei will mich nach einem Unfall befragen. Muss ich aussagen?

Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, in welcher Form Sie an dem Unfall beteiligt waren. Als Zeuge müssen Sie aussagen (warum auch nicht?). Als Beteiligter müssen Sie Ihre Personalien angeben. Eine Aussage müssen Sie nicht machen.

Sie sollten als Beteiligter an einem Verkehrsunfall aus anwaltlicher Sicht gegenüber der Polizei außer in „glasklaren“ Fällen keine Angaben machen. Dies gilt auch dann, wenn Sie glauben, dass Sie keine (Mit-)schuld an dem Unfallereignis tragen. Bedenken Sie bitte, dass Schweigen nicht nachteilig ausgelegt werden kann, unbedachte Äusserungen jedoch schon. Häufig sind Unfallbeteiligte ohnehin nicht in der Lage „klar zu denken“ wegen der ungewohnten Situation. Wissen Sie, dass Sie aus den Versicherungsbedingungen Ihrer Haftpflichtversicherung ohnehin verpflichtet sind, kein Schuldanerkenntnis abzugeben?

Häufig möchte die Polizei einige Tage nach dem Unfallereignis zur Komplettierung der Akte noch Ihre Aussage förmlich und im Zusammenhang aufnehmen. Sie werden dann angerufen oder angeschrieben mit der Bitte, einen Termin zu vereinbaren und dort Angaben zu machen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ein Anwalt hinzugezogen werden zu Vermeidung von Rechtsnachteilen. Gehen Sie nicht zu einem solchen Termin ohne vorherige anwaltliche Beratung! Durch Einschaltung eines Anwaltes kann ein solcher Termin auch abgesagt werden!

Bedenken Sie bitte neben den strafrechtlichen Konsequenzen eines Verkehrsunfalles die zivilrechtlichen Folgen sowie mögliche Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis.

Sollte ich Strafantrag gegen den Unfallverursacher stellen?

Eine Sonderfrage stellt sich, wenn Sie eindeutig (nur) als Geschädigter feststehen: Von den ermittelnden Beamten der Polizei werden Sie möglicherweise gefragt, ob Sie einen Strafantrag gegen den Unfallverursacher stellen möchten. Für die Verfolgung mancher Delikte durch die Staatsanwaltschaft ist ein solcher Antrag zwingend notwendig. Es gibt ein einheitliches Formular.

Ist die Unfallregulierung für Geschädigte von der Stellung eines Strafantrages abhängig? Nein – für die zivilrechtliche Geltendmachung Ihres Schadens ist der Strafantrag ohne Bedeutung. Gegenüber der Polizei können Sie deshalb, in der Regel, ohne Rechtsnachteil den Verzicht auf den Strafantrag erklären.

Bei der Entscheidung, welche innerhalb von 3 Monaten ab dem Unfall getroffen werden muss, kommt es also vor allem darauf an, ob Sie eine Bestrafung des Unfallverursachers wünschen. Bei fahrlässig entstandenen Unfallsituationen wie sie tausendfach im Strassenverkehr eben vorkommen, wird dies regelmäßig eher nicht der Fall sein, bei schwereren Unfällen oder verantwortungslosem Handeln des Verursachers schon eher. Sind Sie unsicher, können Sie sich für die Dauer von 3 Monaten die Entscheidung vorbehalten.

Wer trägt die Anwaltskosten beim Verkehrsunfall?

Hier ist ganz wesentlich zu unterscheiden zwischen der Strafverteidigung und/oder der Vertretung im Ordnungswidrigkeitenverfahren, dem Verwaltungsrecht und dem Zivilrecht.

Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Im Straf-/OWi-Recht tragen Sie (oder Ihre Rechtschutzversicherung) die Kosten. Nur in Fällen des Freispruches und in wenigen Fällen bei einer Verfahrenseinstellung, werden die Kosten von der Staatskasse getragen.

Verwaltungsrecht

Auch im Verwaltungsrecht – wenn es also um Ihre Fahrerlaubnis, Fragen der Nachschulung, der Probezeit, der MPU, usw. geht – tragen im Regelfall Sie (oder Ihre Rechtschutzversicherung) die Kosten.

Zivilrecht

Für die außergerichtliche Tätigkeit im Zivilrecht bezahlt die Anwaltsgebühren der gegnerische Haftpflichtversicherer soweit Ihre Ansprüche durch diesen reguliert wurden. Wegen der weiteren Gebühren aus dem nicht regulierten Teil der geltend gemachten Ansprüche ist Ihre Rechtschutzversicherung eintrittspflichtig. Falls Sie über keinen Rechtsschutz für Verkehrsrecht verfügen, erhalten Sie nur über die Differenz der Gebühren von uns eine Rechnung.

Im gerichtlichen Verfahren werden die Verfahrenskosten je nach Unterliegen und Obsiegen verteilt. Wird also z.B. von einem Betrag durch das Gericht nur ein Teil von 2/3 zugesprochen, sind Gebühren von 1/3 zu tragen, zu 2/3 trägt der Gegner die Gebühren. Dies gilt für alle anfallende Gebühren, z.B. bei Anwälten, Gericht, Sachverständigen, Dolmetschern, usw.

Warum steht hier keine Anleitung zum Selbermachen?

Leider sind die Bearbeitung unübersichtlicher Unfälle und die zivilrechtliche Unfallregulierung für Geschädigte sehr komplex. Sie möchten sich dennoch daran versuchen und vermissen hier eine vollständige Anleitung zur Regulierung eines Unfalles? Musterschreiben? Klagentwürfe?

Fehlanzeige! Aus, wie ich meine, gutem Grund. Zwar lässt sich sicher eine Vielzahl von Unfällen nach einem guten Standardschema regulieren. Standard ist jedoch in den seltensten Fällen das Optimum. Ich mag kein Mittelmaß und Sie haben, wenn Sie schon unverschuldet Geschädigter eines Unfalles sind, das Optimum verdient. Jeder Fall ist anders, jeder Fall ist mein besonderes Anliegen.

Nach dem Unfall stellen sich viele Fragen. Wie kommt das Fahrzeug in die Werkstatt? Mit dem Abschleppunternehmen. Ist das Fahrzeug zu reparieren oder muss eine Verwertung organisiert werden? Das weiß der Gutachter. Wer repariert? Die Werkstatt Ihres Vertrauens. Wer bezahlt das alles? Im Idealfall der Haftpflichtversicherer des Gegners. Haben Sie die Schadennummer? Nein? Dann telefoniert vielleicht ihre Werkstatt hinterher. Sie haben vermutlich Ihre Ansprüche ohne es zu merken abgetreten, die Werkstatt streitet also um eigenes Geld. Gleiches hat evtl. der Abschleppunternehmer schon getan und auch das Mietwagenunternehmen. Wenn alle ihr Geld kriegen, ist wenigstens nicht viel verloren.

Hat jedoch jemand an Ihre Kostenpauschale gedacht? An Nutzungsausfall? Wer kümmert sich um den Personenschaden? Schmerzensgeld? Haushaltsführung? Und was, wenn der gegnerische Versicherer ein Mitverschulden einwendet und nur teilweise zahlt? Oder das Gutachten nicht anerkennt? Dann kommen alle wieder zu Ihnen …

Beauftragen Sie also lieber gleich einen Anwalt, der neutral das Erforderliche veranlasst und Ihnen bei der Organisation der ersten Schritte behilflich ist. Sicher: ich kann auch nicht die Zeit auf vor dem Unfall zurückdrehen – aber Sie beraten und Ihre Ansprüche nötigenfalls vor Gericht durchsetzen, das ist möglich.

Sie benötigen Hilfe bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche?

Sprechen Sie uns gerne an | vereinbaren Sie einen Termin
Telefon: 07433 / 7098

Eine Liste möglicher Schadenspositionen finden Sie hier.