AG Balingen: Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten sind grundsätzlich immer zu ersetzen, wenn kein Fall vorliegt, in dem jeglicher Zweifel an der Ersatzpflicht ausgeschlossen war.

Das Amtsgericht Balingen hat in seiner Entscheidung (AG Balingen, Urt. v. 28.10.2014 – 4 C 322/14) zutreffend festgestellt, dass eine Ersatzpflicht für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten für den Schädiger (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) besteht. Dies gilt nur dann nicht, wenn von Anfang an ein Fall vorliegt, in dem jegliche Zweifel an der Ersatzpflicht des Schädigers dem Grunde und der Höhe nach ausgeschlossen waren zum Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwaltes.

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