Schadenspositionen nach einem Unfall

Hier finden Sie eine Übersicht über mögliche Schadenspositionen nach einem Verkehrsunfall. Die Liste ist nicht abschließend. Im Einzelfall sind einzelne, mehr oder weniger für eine Regulierung relevant:

Sachschäden
  1. Fahrzeugschaden (Reparatur- oder Totalschaden)
  2. Wertminderung
  3. Mietwagen
  4. Nutzungsausfall
  5. Sachverständigenkosten
  6. Kostenpauschale
  7. Standgeld
  8. Abschleppkosten
  9. Abmeldekosten und Zulassungskosten bei Totalschaden
  10. Kosten für neue Kennzeichen
  11. Resttreibstoff bei Totalschaden
  12. Entsorgungskosten bei Totalschaden
  13. Taxifahrten
  14. Rückstufungsschaden bei Inanspruchnahme der Vollkasko
  15. Sachschäden (Kleidung, Handy, Brille, Gepäck, Schutzausrüstung bei Motorradfahrern…)
Personenschäden
  1. Schmerzensgeld
  2. Haushaltsführungsschaden
  3. Heilbehandlungskosten, Kosten der ReHa
  4. Fahrtkosten zu Behandlungen
  5. Zuzahlungen
  6. Vermehrte Bedürfnisse
  7. Verdienstausfall
  8. Entgangener Gewinn bei Selbstständigen
  9. Pflegeschaden
  10. Beerdigungskosten bei Tod
  11. Unterhaltsschaden
  12. Arbeitgeberschaden (Ersatz der Lohnfortzahlung)
Versicherungsleistungen

Zu denken ist auch an die Inanspruchnahme der Fahrzeugversicherung, Unfallversicherung, der Berufsgenossenschaft bei Wegeunfall, der Fahrer-/Insassenversicherung/Schutzbrief, Sterbegeldversicherung, weitere private Versicherungen

Anwaltsgebühren

Die anfallenden Anwaltsgebühren übernimmt bei Haftung des Unfallgegners dessen Haftpflichtversicherung. Bei einem Anwaltswechsel werden Gebühren nur 1x ersetzt. Wegen der Vorteile einer qualifizierten Sachbearbeitung kann sich der Wechsel allerdings dennoch lohnen.

Schadensersatz für Beschädigung eines KfZ durch den Parkservice eines Hotel-Mitarbeiters

Das OLG Köln hat entschieden, dass der Halter eines KfZ Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn ein Reifen durch einen Mitarbeiter des Hotel-Parkservice beschädigt wurde (OLG Köln v. 26.8.2019 – 22 U 134/17).

Eigentlich ist die Feststellung des Gerichts eine Selbstverständlichkeit. Wer anderen einen Schaden zufügt haftet. Das Verschulden des Mitarbeiters ist dem Hotel zuzurechnen.