Startseite Fortbildung

Was bedeutet ein Fachanwaltstitel?

Ein Fachanwaltstitel wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem Fachgebiet nachgewiesen wurden. Diese werden in einem sehr umfangreichen Kurs vertieft, intensiv nach einem festgelegten Katalog geprüft und beruhen auf einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen im betreffenden Fachgebiet.

Der Fachanwaltstitel in einem oder mehreren Fachgebieten bedeutet jedoch nicht, dass in anderen Rechtsbereichen die Qualifikation geringer ist. Jede/r Rechtsanwalt/in hat die gleiche umfassende Ausbildung erhalten und durch 2 Staatsexamen nachgewisen, dass er/sie die „Befähigung zum Richteramt“ hat. Die Qualifikation der professionellen Verfahrensbeteiligten Rechtsanwalt/in, Richter/in, Staatsanwalt/in ist gleichwertig.

Was ist mit Fortbildungen?

Um den Fachanwaltstitel nicht zu verlieren, sind jährlich Fortbildungen im betreffenden Rechtsgebiet zu besuchen und der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.

Röthemeyer FortbildungAuch die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereines (DAV) bescheinigt die kontinuierliche und jährliche Fortbildung des Rechtsanwaltes. Rechtsanwalt Frank Röthemeyer ist seit 2005 ununterbrochen Inhaber der DAV-Fortbildungsbescheinigung.