Schadenspositionen beim Verkehrsunfall

Die zivilrechtliche Abwicklung eines Verkehrsunfalles kann unübersichtlich sein. Häufig sind Unterlagen zusammenzutragen, die Schadenshöhe zu bestimmen und die Korrespondenz mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer zu führen. Um Ihnen einen ersten Überblick über die häufigsten Schadenspositionen beim Verkehrsunfall zu geben, habe ich hier einige Informationen zusammengestellt. Diese ersetzen jedoch nicht die individuelle anwaltliche Beratung – jeder Verkehrsunfall ist anders! Im Einzelfall können mehr oder weniger oder andere Schadenspositionen relevant sein.

§ 823 Abs. 1 BGB: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

§ 253 Abs. 2 BGB: Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

Immer daran denken: Weitere Versicherungsleistungen

Zu denken ist immer auch an die Inanspruchnahme der Fahrzeugversicherung, Unfallversicherung, der Berufsgenossenschaft bei Wegeunfall, der Fahrer-/Insassenversicherung/Schutzbrief, Sterbegeldversicherung, Reiseversicherung (ggf. über die Kreditkarte) und weitere private Versicherungen

Sie benötigen Hilfe bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche?

Sprechen Sie uns gerne an | vereinbaren Sie einen Termin
Telefon: 07433 / 7098