Die MPU ist Grundlage für die Begutachtung der Fahreignung. Ein existenzielles Thema für Inhaber einer Fahrerlaubnis und diejenigen, welche sie nach einer Entziehung wieder erlangen möchten. Zur Beurteilung ist die medizinisch-psychologische Untersuchung = MPU erforderlich. Es sollen Zweifel der Führerscheinstelle an der Fahreignung beseitigt werden.
Wichtig ist es, dass Sie sich rechtzeitig mit dem Thema MPU beschäftigen, wenn klar wird, dass eine solche zu Durchlaufen ist. Dies kann oft schon mit der Feststellung des Verstoßes sein.
- Was ist die MPU?
- Hauptgründe für eine MPU
- Wo kann ich die MPU machen?
- Vorbereitung der MPU – was wird benötigt?
- Der richtige Zeitpunkt für die MPU
- Führerschein zurück ohne MPU
- Die Kosten der MPU
- Die zusätzlichen Kosten für vorbereitende Screenings – Abstinenznachweis
- Die weitere Vorbereitung
- Der Verkehrspsychologe in der Vorbereitung
- Achtung vor „schwarzen Schafen“
- Der Verkehrspsychologe in der MPU
- Der Reaktionstest in der MPU
- Das Ergebnis der MPU
- Die negative MPU – was tun wenn’s schiefgeht?
Was ist die MPU?
Die medizinisch-pychologische Untersuchung = MPU muss in der Regel derjenige absolvieren, der seine Fahrerlaubnis wieder (oder in besonderen Fällen erstmalig) erhalten möchte. Sie dient dazu, die Fahreignung nachzuweisen, welche bei Fahranfängern in der Regel als gegeben vermutet wird. Sie ist kein „Idiotentest“ sondern dient der Feststellung der Fahreignung. Ob die Fahreignung (wieder) gegeben ist, wird in einem ausführlichen Gutachten dargelegt.
Das Gutachten wird nicht durch die Behörde in Auftrag gegeben. Der Betroffene, der das Gutachten auf Anforderung der Behörde beizubringen hat, muss hierzu selbst der Begutachtungsstelle den Auftrag erteilen. Als Begutachtungsstelle kommen nur anerkannte Institute in Betracht.
Die MPU ist Grundlage des schriftlichen Gutachtens und besteht aus einem medizinischen Teil mit diversen Tests und einem psychologischen Gespräch. Das Gutachten trifft abschließend eine Aussage, ob die Wahrscheinlichkeit gegeben ist (oder eben nicht), dass der Betroffene erneut unter Alkoholeinwirkung ein Fahrzeug führen wird (oder eben nicht) und ob der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen als geeignet anzusehen ist.
Die MPU besteht im Wesentlichen aus drei Teilen:
- Medizinische Untersuchung (inkl. erneutes Screening)
- Psychologisches Gespräch
- Reaktions-/Wahrnehmungs-/Leistungstest am Computer
Die mitgebrachten Unterlagen werden am Untersuchungstag abgegeben und der weitere Ablauf wird zu Beginn festgelegt. Die eigentliche MPU dauert ca. 2-3 Stunden. Zumeist müssen zu Beginn Fragebögen ausgefüllt werden. Dann werden die verschiedenen Stationen durchlaufen.
Hauptgründe für eine MPU
Die MPU müssen Sie in der Regel dann durchlaufen, wenn ein schwerwiegender Verkehrsverstoß Ihre Fahreignung in Frage stellt. Dies sind in der Regel
- Alkoholfahrt mit einmalig 1,6 Promille oder mehr
- Alkoholfahrt mit mehr als 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen (BverwG, Urteil vom 17.03.2021, 3 C 3.20)
- mehrfache Alkoholfahrten
- Fahrten unter Drogeneinfluss
- Konsum harter Drogen außerhalb des Straßenverkehrs
- Überschreiten der Punktegrenze im FAER = 8 Punkte oder mehr
- Straftaten, welche unter erheblichem Alkoholeinfluss begangen wurden
- Straftaten, welche Zweifel an der Kraftfahreignung rechtfertigen (z.B. illegale Rennen)
- Medizinische Diagnosen mit Relevanz zur Kraftfahreignung
Die MPU soll klären, ob Fahreignung (noch) besteht und/oder was genau und warum zur Fahrerlaubnisentziehung geführt hat. Zudem soll überprüft werden, wann und warum eine Verhaltensänderung stattgefunden hat und wie in Zukunft das geänderte Verhalten sichergestellt werden kann.
Wo kann ich die MPU machen?
Die MPU muss nicht am eigenen Wohnort absolviert werden. Sie kann bei jeder beliebigen MPU-Stelle in Deutschland stattfinden. Die Führerscheinstelle hat keinen Einfluss auf Ihre Wahl.
Eine Liste möglicher Stellen finden Sie hier bei der BASt.
Vorbereitung der MPU – was wird benötigt?
Es ist schwierig, allgemein verbindliche Aussagen zu treffen, da letztendlich die individuelle Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Einzelfall überprüft wird.
Wichtig ist allerdings: Sie müssen sich selbst um alle Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kümmern. Die Führerscheinstelle entzieht Ihnen zwar die Fahrerlaubnis und weist Sie auf die erforderliche MPU hin. Dann liegt es jedoch an Ihnen. Ein Anwalt kann viele Schritte begleiten.
- Sperrfrist richtig ermitteln
- evtl. Sperrzeitverkürzung in Betracht ziehen
- klären, ob der Abstinenznachweis erforderlich ist
- ggf. anmelden in einem Abstinenz-Kontroll-Programm
- Unterlagen heraussuchen und/oder beschaffen: Bescheid(e), Urteil(e), Punktestand aus dem FAER, Korrespondenz mit der Führerscheinstelle
- kostenlose Infoveranstaltungen der MPU-Anbieter besuchen
- sich für einen seriösen MPU-Anbieter entscheiden
- (verkehrs-)psychologische Einzel- oder Gruppenberatung
- MPU-Vorbereitungskurs
- sofern erforderlich: chronische Erkrankungen und Medikamentenkonsum mit den behandelnden Ärzten im Hinblick auf die Fahreignung prüfen
Beachten sie bitte: Es gibt keine behördlich überprüfte Qualifikation für MPU-Vorbereitungen, theoretisch kann also jeder solche Kurse anbieten. Es ist daher wichtig, einen seriösen Anbieter zu finden. Z.B. auf der Internetseite des Bundesverbandes niedergelassener Verkehrspsychologen finden Sie eine Liste, sortiert nach Postleitzahlen.
Ein guter Diplom-Psychologe mit verkehrsrechtlicher Qualifikation wird Sie z.B. auch sehr konkret nach Ihren Unterlagen und der Vorgeschichte zu dem geahndeten Vorfall befragen.
Der richtige Zeitpunkt für die MPU
Es stellt sich die Frage, wann frühestmöglich die MPU absolviert werden sollte. Erst nach der erfolgreichen Feststellung der Fahreignung durch die MPU kann durch die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden. Frühestens einige Monate vor Ablauf einer strafrechtlich verhängten Sperrfrist kann der Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Zum Zeitpunkt der MPU muss allerdings der ggf. erforderliche Abstinenznachweis schon erbracht sein. Dieser bedingt daher eine Zeitspanne von bis zu 1 Jahr ab Beginn des Abstinenzprogramms.
Eine eigentliche Frist gibt es nicht – die MPU kann auch noch nach Jahren absolviert werden.
Sie erhalten eine neue EU-Fahrerlaubnis der neuen Fahrerlaubnisklassen und einen Führerschein im Scheckkartenformat. Bestandsschutz ist nur auf Antrag und in Grenzen möglich, auf die jedoch sehr genau geachtet werden sollte, da spätere Korrekturen nicht möglich sind. Vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss die Fahreignung nachgewiesen sein. Bescheinigungen über erfolgreichen Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs müssen den Antragsunterlagen beigefügt werden.
Führerschein zurück ohne MPU
Eine Verjährung der MPU gibt es nicht. Spätestens 15 Jahre ohne Verkehrsverstoß nach der Zuwiderhandlung wird allerdings der Eintrag gelöscht, so dass die neue Fahrerlaubnis nach dieser Zeit auch ohne MPU wieder beantragt werden kann. Es gilt eine 10-jährige Frist, deren Beginn jedoch, je nach Maßnahme, unterschiedlich ist.
Führerschein aus dem Ausland als Alternative? Das kommt darauf an. Nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung ist eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis nur in Deutschland wirksam, wenn der alleinige Wohnsitz im EU-Ausland für mindestens 6 Monate bestand, alle Gesetze des EU-Staates eingehalten sind, in Deutschland keine Sperrfrist mehr läuft zum Zeitpunkt des Erwerbes und nicht andere Tatsachen für Eignungszweifel in Deutschland bekannt werden. Zudem muss daran gedacht werden, den EU-Führerschein rechtzeitig nach Rückkehr in Deutschland in eine deutsche Fahrerlaubnis umzuschreiben.
Die Kosten der MPU
Wer eine MPU zu absolvieren hat, interessiert sich auch für die Kosten. Diese waren bis 2018 im wesentlichen vorgegeben. Seither dürfen die Preise frei bestimmt werden und bewegen sich, auch abhängig vom Umfang, zwischen ca. € 600,– und € 1.000,–.
Die zusätzlichen Kosten für vorbereitende Screenings – Abstinenznachweis
Sind Kraftfahrer wegen Alkohol- oder Drogendelikten zu einer MPU verpflichtet, ist in vielen Fällen ein Abstinenznachweis erforderlich. In der Regel immer bei Drogenkonsum, häufig bei Alkoholkonsum. Mit der medizinisch kontrollierten Abstinenz wird der Nachweis erbracht, künftig Alkohol weglassen zu können.
„Alkoholeinfluss war 2018 bei 4,5 % aller Unfälle mit Personenschaden eine der Unfallursachen. Allerdings starben 7,5 % aller tödlich verletzten Verkehrsteilnehmer in Deutschland infolge eines Alkoholunfalls, das heißt, jeder 13. Getötete.„ Quelle: www.destatis.de
Die neuen Begutachtungskriterien in uneingeschränkter Anwendung seit Januar 2011 sehen vor, dass die Vorlage von Leberwerten nicht mehr ausreichend ist, um Alkoholabstinenz nachzuweisen in der Vorbereitung einer MPU. Vielmehr ist es erforderlich, einen Vertrag über ein Abstinenzprogramm mit einer geeigneten Stelle abzuschließen und dieses genau einzuhalten.
Die Abstinenz kann durch Urin- oder Haaranalysen nachgewiesen werden. Wichtig ist allerdings, dass die Abgabe der Probe und die Auswertung im Labor unter „forensischen“ Bedingungen erfolgen.
Geeignete Stellen müsse über die erforderlichen Zulassungen verfügen. Die Einbestellung des Betroffenen muss unregelmäßig, kurzfristig und unvorhersehbar unter forensischen Bedingungen erfolgen. Zwischen Einbestellung und Urinabgabe darf nicht mehr als 1 Tag liegen. Die Abgabe der Urinprobe muss im Beisein eines Arztes oder Toxikologen erfolgen. Die Dokumentation muss lückenlos erfolgen.
Geeignete Stellen sind zum Beispiel die MPU-Stellen oder andere akkreditierte Labore, Ärzte mit entsprechender Zusatzqualifikation. NICHT GEIGNET IST IHR HAUSARZT (wenn er nicht zufällig zusätzlich über die notwendige Qualifikation und Zertifizierung verfügt).
Wichtig ist es, sich vor Beginn eines kostenintensiven Screening-Programmes mit dem eigenen Konsumverhalten auseinanderzusetzen und realistisch einzuschätzen, ob man die geforderten Bedingungen erfüllt.
Wer einen Abstinenznachweis erbringen muss, benötigt 4-6 Screenings in einem Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder einem Jahr. Die Kosten für Urinscreenings liegen in der Regel zwischen € 75,– und € 125,– pro screening.
Es kann sich in manchen Fällen auch anbieten, eine Haaranalyse zu beauftragen, häufig im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Drogenkonsums. Eine Haaranalyse kostet in der Regel zwischen € 200,– und € 300,–. Mit einer Haaranalyse kann ein Zeitraum von 3 Monaten abgebildet werden.
In einigen Fällen kann jedoch auch ohne Abstinenz, dafür mit kontrolliertem Alkoholkonsum die Fahreignung nachgewiesen werden. Wichtig: Ob ein Abstinenznachweis erforderlich ist oder nicht – und ggf. wie lange – muss ein geeigneter Verkehrspsychologe beurteilen.
Bei einer Drogenproblematik werden bei Drogengefährdung mindestens 4 Screenings innerhalb von 6 Monaten gefordert, bei sog. fortgeschrittener Drogenproblematik sind 6 Screenings innerhalb von 12 Monaten nachzuweisen. Eine Haaranalyse von 6 bzw. 12 cm ist möglich.
Nähere Informationen zur MPU z.B. bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Die weitere Vorbereitung
Es bietet sich in der Regel an, sich auf eine MPU intensiv vorzubereiten. Hiezu kann es sinnvoll sein, Bücher und Ratgeber zu lesen, das eigene Umfeld kritisch zu bewerten oder sich in Foren und Selbsthilfegruppen auszutauschen.
Es gibt kostenlose Informationsveranstaltungen und kostenpflichtige Vorbereitungskurse, die zumeist einige Wochen dauern und während dieser Zeit mehrfach wöchentlich stattfinden. Die Kosten belaufen sich bei seriösen Anbietern auf ca. € 1.000,–, je nach Umfang.
Der Verkehrspsychologe in der Vorbereitung
Besonders umfassend stellt sich die Hinzuziehung eines Verkehrspsychologen im Vorfeld der MPU dar. Dieser kann mit Ihnen die Ursachen der Auffälligkeit im Strassenverkehr analysieren und diesen für die Zukunft nach Möglichkeit entgegenwirken.
Insbesondere die MPU-Anordnung wegen Erreichens von 8 Punkten (oder mehr) im FAER erfordert eine gründliche Vorbereitung. Die Auseinandersetzung mit den zugrundeliegenden Delikten und deren Hintergründen muss dringend erfolgen. Nur wenn eine positive Prognose gestellt werden kann, dass sich das bisherige Fahrverhalten nicht fortsetzt, besteht Erfolgsaussicht.
Die Kosten für eine individuelle verkehrspsychologische Beratung belaufen sich auf ca. € 100,– bis € 200,– pro Sitzung und insgesamt somit auf ca. € 1.500,– bis € 2.000,– oder mehr.
Erfahrungsgemäß lohnt sich die intensive Vorbereitung auf die MPU. Die „Bestehenschance“ ist statistisch mit Vorbereitung deutlich höher als ohne Vorbereitung.
Achtung vor „schwarzen Schafen“
Beachten Sie bitte, dass auf dem Markt diverse Anbieter unterwegs sind, die weder Ihre Interessen im Blick haben noch seriöse Leistungen anbieten. Versprechen wie z.B eine Erfolgsgarantie oder „Geld zurück“ sind nicht zu halten.
Der Verkehrspsychologe in der MPU
Für diejenigen, die wegen eines vorherigen Fehlverhaltens (Alkohol, Drogen, Punkte) die MPU machen müssen, dürfte der Verkehrspsychologe als Gutachter die größte Herausforderung sein. Eine gute Vorbereitung legt den Grundstein für einen erfolgreichen Termin.
Der Gutachter will insbesondere von Ihnen erfahren, wie es zu dem Fehlverhalten kommen konnte, was Sie seither zur Korrektur unternommen haben und wie die künftige Stabilisierung Ihres geänderten Verhaltens sicher gestellt werden kann.
Die Begutachtung ist allerdings ein umfangreicher und komplexer Vorgang, welcher auch andere Fragen einschließt. Es erfolgt eine umfangreiche psychologische Diagnostik nach einer Vielzahl von Kriterien.
Bedenken Sie: der psychologische Gutachter hat jahrelang studiert und weiß (in der Regel) was er tut. Daraus folgt, dass es kein einfaches Rezept zum „Bestehen“ einer MPU gibt.
Der Reaktionstest in der MPU
Ein Teil der MPU ist der Wahrnehmungs- und Reaktionstest. Dieser Test erfolgt im Wesentlichen am Computer mithilfe einer standardisierten Software. Zu Beginn erklärt der Testleiter den Ablauf. Die Testperson sitzt am Computer und erhält in der Regel einen Kopfhörer.
Es gibt eine kurze Übungsphase, in welcher die Funktion gestestet werden kann; auch können in der Regel noch Fragen gestellt werden. Wichtig: es müssen nicht alle Eingaben richtig sein – nur besonders schlechte Ergebnisse sind bedenklich.
Während der Testphase leuchten dann Lichter auf und es werden Töne abgespielt. In kurzer Folge sind dann Tasten und Pedale zu bedienen. In der Regel werden noch verschiedene Bilder gezeigt, die nachfolgend bestmöglich wiedergegeben werden müssen. Auch Linienverfolgungstest sind üblich.
So einfach diese Testanordnung klingt, so problematisch kann sie werden. Erfahrungsgemäß tun sich wenig mit Computern erfahrene ältere Kraftfahrer schwerer bei diesem Test, schon wegen der ungewohnten techniklastigen Bedienung.
In vielen MPU-Stellen gibt es im Vorfeld Beratungsangebote und Übungsmöglichkeiten auch für diese Tests.
Die MPU-Stelle kann bei einem schlechten Testergebnis auch eine „Fahrverhaltensbegutachtung“ anbieten um in der Praxis Feststellungen treffen zu können, ob Sie (noch) sicher ein Kraftfahrzeug führen können.
Das Ergebnis der MPU
Ein ganz wichtiger Punkt bei der Beauftragung der MPU-Stelle ist die Frage, wohin das fertige Gutachten geschickt werden soll. Es kann entweder direkt an die Führerscheinstelle oder an Sie persönlich übermittelt werden. Die zweite Variante ist eindeutig die richtige. Nur wenn Sie selbst vorher das Ergebnis kennen, können Sie das weitere Vorgehen entscheiden.
Ist das Ergebnis positiv, gibt es kein Problem – es kann die Vorlage an die Führerscheistelle erfolgen.
Ist das Ergebnis negativ, muss unbedingt eine qualifizierte Beratung erfolgen.
Die negative MPU – was tun wenn’s schiefgeht?
Es kann schiefgehen – der Ausgang einer MPU kann negativ sein. Wenn dies passiert, gilt erst recht das zuvor Gesagte: Die Analyse der Gründe und die Vorbereitung der nächsten MPU sind von größter Bedeutung. Anwaltliche und verkehrspsychologische Beratung sind wichtig.
Übrigens: Ein negatives Gutachten muss NICHT der Führerscheinstelle zur Kenntnis gebracht werden! Bei einem negativem Gutachten besteht selbstverständlich die Chance die Untersuchung zu wiederholen.
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