Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich ist allein von 3-jähriger Trennungsfrist abhängig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich ist allein von 3-jähriger Trennungsfrist abhängig und nicht von anderen Gegebenheiten.

Der Antrag kann z.B. Bedeutung haben, um die rechtliche Tür zu einer Teilungsversteigerung einer gemeinsamen Immobilie zu öffnen. Die Teilungsversteigerung kann durch einen nicht mitwirkenden Ehegatten verhindert werden. Erst mit Wegfall der Schutzvorschriften des Güterrechts wird die Möglichkeit eröffnet.

BGH, Beschluss vom 20.03.2019 – XII ZB 544/18

Checkliste – erste Maßnahmen nach der Trennung

Die Situation nach einer Trennung ist zumeist belastet und in vielen Fällen sehr unübersichtlich. Dennoch sollte man an einige Sofortmassnahmen denken um Rechtsnachteile zu vermeiden und den „Neustart“ möglichst gut zu bewerkstelligen.

Wenn die Trennung weitgehend streitfrei verläuft, ist der Handlungsdruck natürlich nicht so hoch wie bei einer streitigen Trennung.

Leider verlaufen Trennungen oft unschön. Waren Gewalttätigkeiten des anderen Ehegatten Grund für die Trennung? Dann sollte dringend darüber nachgedacht werden

  • ein Frauenhaus oder eine ähnliche Einrichtung aufzusuchen
  • Strafanzeige zu erstatten
  • einen Gewaltschutzantrag (Eilantrag!) zu stellen

Wichtig sind in allen anderen Fällen (die Liste kann hier nur beispielhaft sein):

  • die Einrichtung getrennter Bankkonten
  • ein Komplettausdruck über alle bisherigen Konten und Verbindlichkeiten
  • die Sicherstellung eines „Startkapitals“ in Form von Bargeld oder sonst „flüssigen“ Mitteln
  • die Mitnahme der wichtigsten Dinge (geschäftliche Unterlagen, PC, Handy, KfZ, usw.)
  • die Sicherung der wesentlichen Unterlagen (Versicherungen, Sparbücher, Bausparverträge, Kontoauszüge, usw.)
  • die Regelung der Wohnsituation, des Hausrates
  • soweit Kinder betroffen sind, eine tragfähige Regelung des dauerhaften Aufenthaltes der Kinder und eine Umgangsregelung für den anderen Ehegatten
  • die Beratung und Regelung des Kindesunterhaltes
  • ggf. eine Überprüfung der staatlichen Leistungen und Mitteilung der neuen Bankverbindung an die Behörden
  • ggf. eine Antragstellung zu Kindergeld, Erziehungsgeld, Hartz-IV, Wohnkostenzuschuss, ggf. Unterhaltsvorschuss

So seltsam es im ersten Moment klingt: die eigentliche Ehescheidung ist zeitlich ein sehr nachrangiges Thema! In der Regel muss erst ein Trennungsjahr verstreichen, bis die Ehe geschieden werden kann.

Es sollte zur Regelung der Scheidungsfolgen über den Abschluss einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung nachgedacht werden. In dieser können fast alle finanziellen Fragen rund um die Ehescheidung geregelt werden.