Durch das neue KCanG wurde die Grenzwerte für den erlaubten Besitz von Cannabis deutlich nach oben verändert und Cannabiskonsum wurde grundsätzlich legalisiert. Auch wurde zwischenzeitlich die Anhebung des Grenzwertes für die Beurteilung der Beeinflussung im Strassenverkehr auf 3,5ng im Blutserum angehoben von der bisher von der Rechtsprechung zugrundegelegten grenze von 1 ng. Es wird deshalb zu Verschiebungen in der Beurteilung auch im Hinblick auf die Verwaltung und damit die Fälle der Anordnung einer MPU kommen.
Entscheidung des VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.2020 (13 S 1800/21)
Die Entscheidung
Auch ein wiederholter Verstoß gegen das Trennungsgebot genügt für sich genommen regelmäßig nicht, um ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen.
Der Antragssteller im vorliegenden Verfahren begehrte vorläufigen Rechtschutz gegen die Aberkennung des Rechts, von seiner EU-Fahrerlaubnis im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen. Die Situation ist vergleichbar mit einem Inhaber einer Deutschen Fahrerlaubnis, wenn es um die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums geht.
„Cannabiskonsum: Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens“ weiterlesen