Der Führerschein ist für viele Menschen unverzichtbar – sei es für den Arbeitsweg, private Fahrten oder die Ausübung des Berufs. In Deutschland ist das Führen eines Kraftfahrzeugs nur mit einer gültigen Fahrerlaubnis erlaubt. Diese wird von der Fahrerlaubnisbehörde erteilt, nachdem alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die theoretische sowie praktische Fahrprüfung bestanden wurden.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht berate und vertrete ich Sie in allen Fragen rund um den Führerschein, die Fahrerlaubnis, Fahrverbot und Führerscheinentzug – von der Beantragung über die Verteidigung bei drohendem Entzug bis zur Wiedererteilung.
Falls Ihnen ein Führerscheinentzug, eine MPU oder ein Fahrverbot droht, sollten Sie sofort rechtlichen Rat einholen. Als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht prüfe ich Ihre Möglichkeiten und setze mich für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis ein.
Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis
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Fahrerlaubnis: Die behördliche Genehmigung, ein bestimmtes Fahrzeug zu führen
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Führerschein: Das amtliche Dokument, das diese Berechtigung nachweist.
Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, haben aber rechtlich unterschiedliche Bedeutungen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung
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Mindestalter für die jeweilige Klasse
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Wohnsitz in Deutschland
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Erfolgreiche theoretische und praktische Prüfung
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Erste-Hilfe-Kurs
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Sehtest
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Je nach Klasse: ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung
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im Einzelfall Nachweis des körperlichen Leistungsvermögens (bei Behinderungen bzw. chronischen Erkrankungen)
Wann droht die Entziehung der Fahrerlaubnis?
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Alkohol- oder Drogenfahrten
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Schweren Verkehrsverstößen oder Straftaten im Straßenverkehr
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Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister
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Verstößen während der Probezeit
Nach einem Entzug ist die Wiedererteilung oft nur mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nach Übwerwindung der für die Entziehung festgestellten Ungeeignetheit möglich. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und Ihre Chancen zu verbessern.
Fahrverbot
Das Fahrverbot ist zu unterscheiden von der Entziehung der Fahrerlaubnis. Es wird als Folge einer Ordnungswidrigkeit von der Behörde verhängt. Durch die Verhängung eines Fahrverbotes wird dem Inhaber der Fahrerlaubnis für die zeitlich auf maximal 6 Monate (Neuregelung!) begrenzte Dauer das Führen von Fahrzeugen untersagt. Der Führerschein ist bei der Behörde die das Fahrverbot rechtskräftig verhängt hat abzuliefern. Nach Ablauf der Frist wird der Führerschein von der Behörde ohne weiteres zurück gegeben. In bestimmten Fällen kommt in Betracht, dass die Vollstreckung des Fahrverbotes, also die Ablieferung des Führerscheins, bis zu vier Monate ab Rechtskraft der Entscheidung hinausgeschoben wird. Auf diese Weise können die Folgen etwas abgemildert werden, da z.B. das Fahrverbot in einer Urlaubszeit sich weniger gravierend auswirkt.
Auch hier kann anwaltliche Unterstützung helfen, Fristen zu verschieben oder das Fahrverbot in bestimmten Fällen zu vermeiden.