Auf dieser Seite finden Sie nützliche Downloads, welche die Kommunikation zwischen Ihnen und der Anwaltskanzlei erleichtern.
Für eine Mandatierung werden verschiedene Unterlagen benötigt. Wir haben hier ein Gesamtpaket zusammengestellt, welches Sie herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt an die Anwaltskanzlei zurücksenden können. Alternativ stehen die Dokumente auch einzeln zur Verfügung. Gerne schicken wir Ihnen die Unterlagen auf Anfrage auch per Post oder per Email.
Bitte beachten Sie, dass nur durch eine persönliche oder schriftliche Bestätigung durch meine Kanzlei ein Mandat zustandekommt. Bis dahin ist Ihre Anfrage nicht bindend und durch uns werden weder etwaige Fristen überwacht oder sonst eine Tätigkeit Dritten gegenüber entfaltet. Diese Klarstellung ist leider erforderlich.
Sie sollten zudem Ihr Anliegen ausführlich schildern.
Zum Nachweis der Bevollmächtigung wird in der Regel eine Vollmacht benötigt. Die Vollmacht wird insbesondere immer dann benötigt, wenn über eine Beratung hinaus Tätigkeit „nach außen“ erforderlich wird. Dies kann z.B. die Strafverteidigung sein, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder eine Kündigung.
Wir möchten gerne wissen, mit wem wir es zu tun haben. Deshalb fragen wir nach Ihren Daten. Zudem benötigen wir diese Mandantendaten zur Kommunikation mit Ihnen. Bei Gesellschaften müssen die Rechtsform und die Vertretungsregelung angegeben werden.
Sofern Sie durch die Anwaltskanzlei die Stellung einer Deckungsanfrage und die erste Kommunikation mit Ihrer Rechtschutzversicherung wünschen, benötigen wir die entsprechenden Daten ebenfalls.
Um das Mandatsverhältnis zwischen Ihnen und uns rechtlich sicher zu gestalten, sind die Mandatsbedingungen erforderlich. Das „Kleingedruckte“ zu dem zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrag. Leider regelt das Gesetz nicht alle erforderlichen Punkte, weshalb diese Ergänzungen notwendig sind.
Sie haben im Fernabsatz als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht, weshalb eine Widerrufsbelehrung mit der Möglichkeit Ihrer Zustimmung zur sofortigen Ausführung angefügt ist. Bitte beachten Sie auch die Datenschutzerklärung.
Zur Einholung von Attesten, welche zur Begründung Ihrer Ansprüche z.B. als Geschädigte/r eines Unfallgeschehens oder einer Straftat erforderlich sind, können Sie uns gegenüber die Sie behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.
Hier sind die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit einer Kündigung durch den Arbeitgeber zusammengestellt. Sie erhalten einen ersten Überblick – die individuelle Beratung im Einzelfall kann dadurch nicht ersetzt werden.
Hier finden Sie das amtliche Formular zur Beantragung von Prozesskostenhilfe. Bitte lesen Sie auch die amtlichen Hinweise. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kommen verschiedene Kosten auf Sie zu. Dafür müssen Sie zunächst Ihr Einkommen und, soweit dies zumutbar ist, Ihr Vermögen einsetzen. Wenn Sie dabei finanzielle Hilfe benötigen, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie die Kosten eines Gerichtsverfahrens nur teilweise oder nur in Raten tragen können.
Hier können Sie eine Abfrage Ihres Punktestandes im Fahrerlaubnisregister (FAER) Flensburg vornehmen.
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