Was ist eine anwaltliche Erstberatung?
Im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung kann Ihr Anliegen in der Anwaltskanzlei persönlich für ein überschaubares Honorar transparent und individuell besprochen werden. Zumeist kann entschieden werden, ob die Angelegenheit weiter zu verfolgen ist oder nicht. Die Erstberatung dient dazu, einen ersten Überblick über die Sach- und Rechtslage zu erlangen.
In einem einmaligen Beratungsgespräch erhalten Sie:
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eine rechtliche Ersteinschätzung Ihres Anliegens
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eine Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten
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Hinweise zu möglichen nächsten Schritten
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Informationen zu Risiken und Kosten weiterer Maßnahmen
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keine Verpflichtung zur Mandatserteilung
Was kostet die anwaltliche Erstberatung?
Für Verbraucher ist die Gebühr gesetzlich geregelt und beträgt maximal 190,00 € zuzüglich Auslagen und MwSt. Die konkrete Höhe richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit und Zeitaufwand Ihres individuellen Falls.
Auch eine telefonische Erstberatung ist eine vollwertige Beratung und wird entsprechend vergütet. Kurze, klar abgrenzbare Anliegen werden bei der Gebührenbemessung selbstverständlich berücksichtigt.
Führt eine Erstberatung immer zu einem Mandat?
Nein. Die Erstberatung verpflichtet Sie zu nichts. Ob Sie anschließend weitere anwaltliche Leistungen in Anspruch nehmen möchten, entscheiden Sie auf Grundlage der erhaltenen Einschätzung.
Erteilen Sie Mandat, entwickeln wir gemeinsam eine Strategie für das weitere Vorgehen. Selbstverständlich klären und besprechen wir gerne auch die weitere Kostenseite.
So läuft die Erstberatung ab:
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Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
Sie schildern uns Ihre Anliegen kurz telefonisch, per email oder über die digitale Mandatsanfrage -
persönliches Beratungsgespräch
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Entscheidung über weitere Mandatserteilung oder Abrechnung der Erstberatung

