BLITZER
Tätigkeitsschwerpunkte | Beratungsfelder
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außergerichtliche Vertretung gegenüber der Behörde
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Beratung zu Anhörung und Zeugenfragebogen
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Akteneinsicht in die Bußgeldakte
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Ersteinschätzung zu Messung – Einholung von Gutachten
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Vertretung im Verwaltungsverfahren
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Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
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Verteidigung im Verfahren vor dem Amtsgericht und dem OLG
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Beratung zu Führerschein und Fahrerlaubnis
Blitzer – technische Fragen
Blitzer stehen in vielfältigen Gestaltungen am Straßenrand oder werden mobil von (Polizei-) Beamten bedient. Neben fest installierten „Starenkästen“, „Blitzersäulen“ und Enforcement-Trailern gibt es auch Videomessungen aus zivilen Polizeifahrzeugen heraus.
Messung und / oder Berechnung?
Am Anfang steht eine physikalische Messung von Wegpunkten, Abständen und Zeitpunkten. Am Ende eines technischen Vorgangs steht ein Berechnungsergebnis. Dabei wird die Geschwindigkeit berechnet, indem die benötigte Zeit für eine bestimmte Strecke gemessen wird. Je nach Gerätetyp wird diese Messung durch Wellen, Lichtimpulse oder Sensoren im Boden ausgelöst. Sobald das System eine Überschreitung des eingestellten Grenzwerts registriert, wird die Kameraeinheit aktiviert, die das Beweisfoto samt Kennzeichen und Fahrer erstellt.
Die wesentlichen Blitzer-Typen im Überblick
Im Wesentlichen sind vier gängige Systeme im Einsatz sowie die Verfahren mit Videosystem in Zivilfahrzeugen:
1. Radar-Systeme
Radar-Geräte senden elektromagnetische Wellen aus. Diese werden vom herannahenden Fahrzeug reflektiert. Durch die Bewegung des Autos verändert sich die Frequenz der zurückgeworfenen Wellen (Doppler-Effekt). Das Gerät berechnet aus dieser Frequenzverschiebung exakt die gefahrene Geschwindigkeit. Einsatz: häufig mobil.
2. Lasermessung (LIDAR)
Moderne „Laser-Blitzer“ senden hunderte Lichtimpulse pro Sekunde aus. Das System misst die Zeit, die das Licht benötigt, um zum Fahrzeug und zurück zu gelangen. Da sich die Position des Autos ständig ändert, kann über die Distanzveränderung pro Zeitspanne die Geschwindigkeit ermittelt werden. Einsatz mobil und stationär. Besonderheit: Diese Systeme können oft mehrere Fahrzeuge auf verschiedenen Spuren gleichzeitig erfassen.
3. Induktionsschleifen & Drucksensoren
Hierbei handelt es sich um stationäre Anlagen, bei denen Piezosensoren direkt in den Fahrbahnbelag eingelassen sind. Passiert ein Fahrzeug diese Sensoren, werden elektrische Impulse ausgelöst. Das System misst die Zeit zwischen dem Überfahren der ersten und der letzten Schleife. Einsatz: Häufig bei fest installierten „Starenkästen“ oder kombinierten Rotlicht-Blitzern an Kreuzungen.
4. Lichtschranken-Systeme
An der einen Seite der Fahrbahn werden mehrere Lichtquellen und Empfänger aufgestellt. Unterbricht ein Fahrzeug diese unsichtbaren Lichtstrahlen nacheinander, wird die Zeitdifferenz gemessen. Diese Messmethode gilt als störungsarm gegenüber Reflektionen.
5. Liste der häufig eingesetzten Blitzer
Vitronic PoliScan Speed
PoliScan Speed M1
PoliScan Speed F1 HP
Traffipax TraffiStar S330
Traffipax TraffiStar S350
Traffipax TraffiStar S540
Traffipax SpeedoPhot
Traffipax TraffiPhot S
Multanova VR 6F
ESO ES 1.0
ESO ES 3.0
ESO ES 8.0
ProViDa 2000
LTI 20/20 Truspeed
Leivtec XV2
Vidit VKS 3.0/3.01
Riegl FP21-P
6. selten: Section-Control
In Deutschland wird derzeit keine Anlage betrieben. In Österreich, Italien und der Schweiz sind solche Überwachungen weit verbreitet.
Blitzer – rechtliche Fragen
Die Rechtslage rund um das Thema Blitzer ist ständig im Fluss. Wesentliche Fragen scheinen geklärt, andere Fragen sind offen oder im Lichte sich ändernder technischer Entwicklungen neu zu bewerten.
Grundsatz: „Das standardisierte Messverfahren“
Gerichte dürfen grundsätzlich davon ausgehen, dass moderne Blitzer korrekt messen. Deshalb muss auch nicht jedes Ergebnis einer Messung von Grund auf überprüft werden, bevor eine Bußgeldentscheidung erlassen wird. Man geht davon aus, dass ein Gerätetyp, der von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen wurde und nach der Bedienungsanleitung des Herstellers von geschultem Personal bedient wird, unter gleichen Bedingungen gleiche „richtige“ Ergebnisse liefert.
Im juristischen Alltag bedeutet das eine Beweislastumkehr zu Lasten des Fahrers:
Die Vermutung: Solange die Bedienungsanleitung eingehalten, das Gerät geeicht ist und das Protokoll keine Fehler aufweist, gilt die Messung als „richtig“. Das Gericht muss nicht weiter forschen. Der BGH ist der Auffassung, dass an die Urteilsgründe in Bußgeldverfahren keine übertrieben hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, weil es sich bei diesen um Massenverfahren handelt.
Die Beweisnot des Fahrers: Der Betroffene musst nun konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler benennen. Ein bloßes „Ich war aber langsamer“ reicht nicht aus.
Die Fehlerquellen: Damit das Verfahren als „standardisiert“ gilt, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
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Das Gerät muss zugelassen sein.
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Das Gerät muss zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht gewesen sein.
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Das Personal muss das Gerät vorgabenkonform nach Bedienungsanleitung bedient haben.
Das große Problem: Damit ein Verfahren „standardisiert“ und fair bleibt, muss der Autofahrer überhaupt die Möglichkeit haben, die Messung zu prüfen. Wenn das Gerät aber keine Daten speichert (Rohmessdaten), wird das Prinzip des standardisierten Messverfahrens rechtlich brüchig – denn ohne Daten gibt es keine Prüfungschance.
Derzeit entscheiden fast alle Gerichte jedoch (noch immer) zugunsten der Berechnungsergebnisse des standardisierten Messverfahrens.
Schritt 1: Überprüfung der Bußgeldakte
Zum Standard jeder anwaltlichen Befassung mit einem vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß, gehört die Akteneinsicht in die Bußgeldakte. Die Aktenkenntnis ist erforderlich zur Überprüfung der Form und der Plausibilität des vorgeworfenen Berechnungsergebnisses. Auch das Beweisfoto ist zu überprüfen im Hinblick auf die Fahrerzuordnung.
Schritt 2: Anspruch auf den vollständigen Akteninhalt und Zusatzdaten
Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat in mehreren Beschlüssen klargestellt:
Betroffene und deren Anwälte haben ein Recht darauf, dass die Behörde alle vorhandenen Informationen herausgibt – auch solche, die nicht direkt in der Bußgeldakte stehen (z. B. Wartungsprotokolle oder die gesamte Messreihe eines Tages).
Schritt 3: die Rechtsfrage: Verwertung des Ergebnisses auch ohne Rohmessdaten?
Das Problem: Viele moderne Blitzer löschen die Messdaten sofort nach der Berechnung des Geschwindigkeitswerts. Experten kritisieren, dass eine nachträgliche Überprüfung durch Gutachter so fast unmöglich ist.
Aktueller Stand 2026: Nachdem das OLG Saarland den Fall dem Bundesgerichtshof (BGH) vorgelegt hat (Az. 1 Ss (OWi) 112/24), warten Autofahrer auf ein Grundsatzurteil. Sollte der BGH entscheiden, dass fehlende Rohdaten das Recht auf ein faires Verfahren verletzen, könnten tausende Bußgeldbescheide anfechtbar werden.
Die rechtliche Überlegung: Art. 6 Abs. 1 EMRK garantiert das Recht auf ein faires Verfahren mit wirksamer Verteidigung. Art. 103 Abs. 1 GG sichert den Anspruch auf rechtliches Gehör und vollständige Information über die tatsächliche Grundlage des Verfahrens. Daraus folgt, dass der Betroffene in die Lage versetzt werden muss, die Richtigkeit des Messergebnisses umfassend nachzuvollziehen und zu widerlegen.
In Baden-Württemberg entscheiden die Gerichte in der Regel dahingehend, dass die Berechnungsergebnisse verwertet werden dürfen.
Das AG Singen hat jedoch kürzlich entschieden: „Bei dem Einsatz des Messgeräts „LTI 20/20 Tru Speed“ handelt es sich (derzeit) nicht um ein standardisiertes Messverfahren.“ – und folgerichtig den Betroffenen freigesprochen.
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Blitzer 2025 – Rohmessdaten vor dem BGH – ein Kommentar
🚑 Der Einspruch – 14 Tage Frist
Sie haben die Möglichkeit gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen oder über einen Rechtsanwalt einlegen zu lassen. Der Einspruch muss nicht begründet werden.
Ein Einspruch kann nur innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheides eingelegt werden.
bei einer Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h: 3 km/h
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h: 3 Prozent
Die Antwort ist nicht eindeutig, da es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung gibt. Das Gericht muss anhand des Einzelfalls entscheiden. Bei einer Überschreitung von 40% oder mehr wird zumeist eher der Vorsatz angenommen. Folge: Bei Vorsatz wird häufig die Geldbuße verdoppelt. Oft zahlt die Rechtschutzversicherung nicht.
Nein. Blitzer-Warner oder Jammer sind in Deutschland und den meisten europäischen Ländern verboten, gleich ob als Handy-App genutzt oder über ein (mobiles) sonstiges Gerät. Es droht ein Bußgeld von derzeit € 75,– und ein Punkt im FAER. Zudem können solche Geräte durch die Polizei sichergestellt werden.

