Führerschein und Fahrerlaubnis

Der Führerschein ist für viele Menschen unverzichtbar – sei es für den Arbeitsweg, private Fahrten oder die Ausübung des Berufs. In Deutschland ist das Führen eines Kraftfahrzeugs nur mit einer gültigen Fahrerlaubnis erlaubt. Diese wird von der Fahrerlaubnisbehörde erteilt, nachdem alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die theoretische sowie praktische Fahrprüfung bestanden wurden.

Falls Ihnen ein Führerscheinentzug, eine MPU oder ein Fahrverbot droht, sollten Sie sofort rechtlichen Rat einholen. Wichtig ist für eine Prüfung der konkreten Umstände und des Tatvorwurfes die Akteneinsicht in die behördliche Akte.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht berate und vertrete ich Sie in allen Fragen rund um den Führerschein, die Fahrerlaubnis, Fahrverbot und Führerscheinentzug – von der Beantragung über die Verteidigung bei drohendem Entzug bis zur Wiedererteilung. Ich prüfe ich Ihre Möglichkeiten und setze mich für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis ein.

Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis

  • Fahrerlaubnis: Die behördliche Genehmigung, ein bestimmtes Fahrzeug zu führen
  • Führerschein: Das amtliche Dokument, das diese Berechtigung nachweist.

Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, haben aber rechtlich ganz unterschiedliche Bedeutungen.

Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

  • Mindestalter für die jeweilige Klasse
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Erfolgreiche theoretische und praktische Prüfung
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest
  • Je nach Klasse: ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung
  • im Einzelfall Nachweis des körperlichen Leistungsvermögens (bei Behinderungen bzw. chronischen Erkrankungen)

Wann droht die Entziehung der Fahrerlaubnis?

  • Alkohol- oder Drogenfahrten
  • Schweren Verkehrsverstößen oder Straftaten im Straßenverkehr
  • Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister
  • Verstößen während der Probezeit

Nach einem Entzug ist die Wiedererteilung oft nur mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nach Übwerwindung der für die Entziehung festgestellten Ungeeignetheit möglich. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und Ihre Chancen zu verbessern.

Fahrverbot

Was ist überhaupt ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot ist deutlich von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden!

Während die Entziehung den dauerhaften Verlust der Fahrerlaubnis bis zu einer zu beantragenden Wiedererteilung bedeutet, handelt es sich beim Fahrverbot um eine zeitlich befristete Untersagung, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Es wird in der Regel als Sanktion für eine Ordnungswidrigkeit von der zuständigen Behörde oder durch ein Gericht als Nebenstrafe verhängt.

Wie lange dauert ein Fahrverbot?

Das Fahrverbot gilt bei Ordnungswidrigkeiten für maximal 3 Monate, bei Straftaten für maximal sechs Monate. Während dieser Zeit muss der Führerschein abgegeben werden und es darf der Betroffene kein Fahrzeug führen, obwohl die Fahrerlaubnis an sich bestehen bleibt.

  • Häufige Frage: Kann ein Fahrverbot aufgeteilt werden? Leider NEIN.

Wann muss der Führerschein abgegeben werden?

Das Fahrverbot beginnt mit der Rechtskraft, also an dem Tag nach Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid oder mit Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung.

In bestimmten Fällen kommt es für Ersttäter in Betracht, dass die Vollstreckung des Fahrverbotes, also die Ablieferung des Führerscheins, bis zu vier Monate ab Rechtskraft der Entscheidung hinausgeschoben wird. Auf diese Weise können die Folgen etwas abgemildert werden, da z.B. das Fahrverbot in einer Urlaubszeit sich weniger gravierend auswirkt.

Wo muss der Führerschein abgegeben werden?

Der Führerschein muss bei der Stelle abgegeben werden, die das Fahrverbot rechtskräftig ausgesprochen hat. Wer auch einen internationalen Führerschein hat, muss diesen ebenfalls abgeben. Möglich ist die Übersendung per Einschreiben mit der Post. Nach einem gerichtlichen Verfahren erfolgt die Abgabe an die zuständige Staatsanwaltschaft. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch und ohne weiteres Verfahren zurückgegeben.

Die Berechnung der Verbotsfrist läuft taggenau für den Kalendermonat. Wird als z.B. der Führerschein an einem 12. Juli in amtliche Verwahrung gegeben, endet ein einmonatiges Fahrverbot am 12. August.

Kann vom Fahrverbot abgesehen werden?

Ausnahmen vom Fahrverbot sind im Einzelfall grundsätzlich möglich. In Betracht kommt z.B. das Absehen vom Regelfahrverbot, wenn besondere Umstände im Tatgeschehen und in der Person des Betroffenen gegeben sind. Hier ist immer der Einzelfall entscheidend.