Startseite Fortbildung

Was bedeutet ein Fachanwaltstitel?

Ein Fachanwaltstitel wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem Fachgebiet nachgewiesen wurden. Diese werden in einem sehr umfangreichen Kurs vertieft, intensiv nach einem festgelegten Katalog geprüft und beruhen auf einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen im betreffenden Fachgebiet. Um den Fachanwaltstitel weiter führen zu dürfen, sind jährlich Fortbildungen im betreffenden Rechtsgebiet zu besuchen und der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.

Der Fachanwaltstitel in einem oder mehreren Fachgebieten bedeutet jedoch nicht, dass in anderen Rechtsbereichen die Qualifikation geringer ist. Jede/r Rechtsanwalt/in hat die gleiche umfassende Ausbildung erhalten und durch 2 Staatsexamen nachgewisen, dass er/sie die „Befähigung zum Richteramt“ hat. Die fachliche Qualifikation der professionellen Verfahrensbeteiligten Rechtsanwalt/in, Richter/in, Staatsanwalt/in ist gleichwertig.

Was ist mit Fortbildungen?

„Man lernt nie aus“ heißt es. Es ändern sich immer wieder die Gesetze, neue kommen hinzu (selten werden welche aufgehoben) und es gibt Neuerungen in der Rechtsprechung der Gerichte. Deshalb ist regelmäßige Fortbildung wichtig.

Röthemeyer Fortbildung

Seit 2005 bin ich ununterbrochen Inhaber der DAV-Fortbildungsbescheinigung. Die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereines (DAV) bescheinigt die kontinuierliche und jährliche Fortbildung des Rechtsanwaltes. Die anwaltliche Fortbildung findet in Präsenz- und Online-Seminaren, Fachtagungen, beim Deutschen Anwaltstag und im Selbststudium statt.