Unfall & Verkehrsrecht

Als Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Balingen bin ich seit 2004 im gesamten Süddeutschen Raum mit dem Schwerpunkt der Unfallregulierung für Geschädigte tätig. Ich setze als Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihre Ansprüche durch. Sie fahren gewerblich? Ich reguliere LKW- und Busunfälle. Sie hatten einen schweren Unfall? Ich reguliere auch Personenschäden mit Dauerfolgen und hohen Schmerzensgeldern.

Wird im Einzelfall eine Vertretung in weiterer Entfernung oder im Ausland benötigt, kann über ein großes Netzwerk ein dort ansässiger Kollege hinzugezogen werden.

Zu meinem Tätigkeitsbereich gehört auch Ihre Vertretung in Straf- und Bußgeldverfahren gegenüber den Behörden und vor Gericht. Geht es um Führerscheinfragen, vertrete ich Ihre Interessen und berate Sie auf dem Weg zum Wiedererwerb der Fahrerlaubnis. Sie benötigen Beratung nach einer Fahrt unter Alkohol oder Drogen? Wie sieht es aus mit der MPU?

Unfallregulierung – erste Hinweise

Checkliste sinnvoller Unterlagen und Informationen

Die Polizei will mich nach einem Unfall befragen, soll/muss ich aussagen?

Sollte ich Strafantrag gegen den Unfallverursacher stellen?

Übersicht über häufige Schadenspositionen – Personenschaden

Übersicht über häufige Schadenspositionen – Fahrzeugschaden

Wer trägt die Anwaltskosten?

Eine Liste möglicher Schadenspositionen finden Sie hier.

Warum steht hier keine Anleitung zum Selbermachen?

Leider ist die Unfallregulierung für Geschädigte sehr komplex. Sie möchten sich dennoch daran versuchen und vermissen hier eine vollständige Anleitung zur Regulierung eines Unfalles? Musterschreiben? Klagentwürfe?

Fehlanzeige! Aus, wie ich meine, gutem Grund. Zwar lässt sich sicher eine Vielzahl von Unfällen nach einem guten Standardschema regulieren. Standard ist jedoch in den seltensten Fällen das Optimum. Ich mag kein Mittelmaß und Sie haben, wenn Sie schon unverschuldet Geschädigter eines Unfalles sind, das Optimum verdient. Jeder Fall ist anders, jeder Fall ist mein besonderes Anliegen.

Nach dem Unfall stellen sich viele Fragen. Wie kommt das Fahrzeug in die Werkstatt? Mit dem Abschleppunternehmen. Ist das Fahrzeug zu reparieren oder muss eine Verwertung organisiert werden? Das weiß der Gutachter. Wer repariert? Die Werkstatt Ihres Vertrauens. Wer bezahlt das alles? Im Idealfall der Haftpflichtversicherer des Gegners. Haben Sie die Schadennummer? Nein? Dann telefoniert vielleicht ihre Werkstatt hinterher. Sie haben vermutlich Ihre Ansprüche ohne es zu merken abgetreten, die Werkstatt streitet also um eigenes Geld. Gleiches hat evtl. der Abschleppunternehmer schon getan und auch das Mietwagenunternehmen. Wenn alle ihr Geld kriegen, ist wenigstens nicht viel verloren.

Hat jedoch jemand an Ihre Kostenpauschale gedacht? An Nutzungsausfall? Wer kümmert sich um den Personenschaden? Schmerzensgeld? Haushaltsführung? Und was, wenn der gegnerische Versicherer ein Mitverschulden einwendet und nur teilweise zahlt? Oder das Gutachten nicht anerkennt? Dann kommen alle wieder zu Ihnen …

Beauftragen Sie also lieber gleich einen Anwalt, der neutral das Erforderliche veranlasst und Ihnen bei der Organisation der ersten Schritte behilflich ist. Sicher: ich kann auch nicht die Zeit auf vor dem Unfall zurückdrehen – aber Sie beraten und Ihre Ansprüche nötigenfalls vor Gericht durchsetzen, das ist möglich.