Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschied (Urt. v. 16.01.2023, Az. 1 VB 38/18), dass der Betroffene eines Bußgeldverfahrens wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes das Recht zur Einsicht in die Lebensakte und in die Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts erhalten muss.
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