Strafrecht

Ich vertrete Sie gerne in strafrechtlichen Sachverhalten, gleich ob die anwaltliche Vertretung ihren Schwerpunkt im Verkehrsrecht oder in anderen Bereichen des Strafrechts hat.* Die „Klassiker“ im Verkehrsrecht sind Delikte im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Körperverletzung und Sachbeschädigung im Zusammenhang mit Unfallereignissen.

Die Polizei will mich verhaften – Erste Hilfe

Eine Ihnen wichtige Person wurde verhaftet – Erste Hilfe

Hausdurchsuchung – Erste Hilfe

Vorladung zur Polizei als Beschuldigter

Ablauf eines Strafverfahrens

Recht auf Akteneinsicht für Verteidiger

Was kostet eine Strafverteidigung?

Untersuchungshaft – Haftgründe

Verbrechen und Vergehen

Pflichtverteidigung

Berufungsverfahren

Revision

Die besonderen Folgen von Verkehrsverstößen

Links zu den JVA in Baden-Württemberg

*Ich behalte mir vor, bestimmte Mandate nicht zu übernehmen. Einige Straftaten vertrete ich grundsätzlich nicht: §§ 80 bis 109k StGB (Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat, Straftaaten gegen ausländische Staaten, Straftaten gegen Verfassungsorgane, Straftaten gegen die Landesverteidigung), §§ 126 bis 131 StGB, §§ 146 bis 152b StGB (Geld- und Wertzeichenfälschung).

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Telefon: 07433 / 7098