Das saarländische Verfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung (VerfG Saarland, Urt. v. 05.07.2019 – Lv 7/17) Geschwindigkeitsmessungen für unverwertbar erklärt. Diese Entscheidung war 2019 ein – gut begründeter – Paukenschlag und ist es auch noch bis heute.
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