Forderungseinzug

Als Rechtsanwalt unterstütze ich gewerbliche Mandanten – insbesondere Handwerksbetriebe, Dienstleister und mittelständische Unternehmen – beim professionellen Einzug offener Forderungen.

Ob unbezahlte Rechnungen, säumige Kunden oder hartnäckige Schuldner: Ich übernehme die rechtssichere Titulierung und – nötigenfalls – Vollstreckung Ihrer Ansprüche, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Sie profitieren von der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung, Mahnverfahren, Titulierung und Vollstreckung aus einer Hand.

Die Vergütung richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und orientiert sich am Gegenstandswert der Forderung. Kann erfolgreich beim Gegner vollstreckt werden, muss dieser auch die angefallenen Kosten erstatten. Auf Wunsch biete ich transparente Pauschalhonorare an – sprechen Sie mich gerne an.

Checkliste: Unterlagen für den Forderungseinzug

  • Allgemeine Angaben
    Vollständiger Name und Anschrift des Schuldners
    Bei Unternehmen: Handelsregisterauszug oder Firmenbezeichnung
    Ggf. Geburtsdatum oder weitere Identifikationsmerkmale
  • Vertragsgrundlage
    Kopie des zugrunde liegenden Vertrags (z. B. Werkvertrag, Auftrag, Angebot + Annahme)
    Allgemeine Geschäftsbedingungen (sofern verwendet)
  • Leistungsnachweise
    Lieferscheine, Abnahmeprotokolle oder Stundenaufstellungen
    Schriftverkehr zur Auftragsdurchführung (z. B. E-Mails, Änderungswünsche)
  • Forderungsdokumente
    Rechnungen mit Zahlungsziel
    Ggf. Zahlungserinnerungen oder Mahnungen
    Übersicht über bereits geleistete Zahlungen und offene Beträge
  • Kommunikation mit dem Schuldner
    Schriftliche Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen
    Reaktionen des Schuldners (z. B. Zahlungsversprechen, Widerspruch)
    Ggf. Ratenzahlungsvereinbarungen oder Schuldanerkenntnisse