Was ist ein Erbschein?
Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, welches die amtliche Vermutung bescheinigt, wer nach dem Tod einer Person deren Erben wurden. In dem Erbschein werden auch die jeweiligen Erbquoten ausgewiesen. Mit dem Erbschein kann z.B. gegenüber Banken und Versicherungen die Rechtsnachfolge von Todes wegen nachgewiesen werden.
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Ein Erbschein wird nicht immer benötigt
Sofern der Verstorbene im Rahmen der gewillkürten Erbfolge ein eindeutiges notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag errichtet hat, wird in der Regel kein Erbschein benötigt. Jedoch fordern häufig Banken/Sparkassen/Versicherungen einen Erbschein, wenn kein notarielles Testament und auch kein notarieller Erbvertrag vorhanden sind.
Wie erhält man einen Erbschein?
Der Erbschein wird durch das Nachlassgericht nur auf Antrag erteilt. Ein solcher Antrag kann durch den Erben bzw. einen Miterben nur bei einem Notar oder direkt beim Nachlassgerichts gestellt werden. Häufig gibt es auf den Internetseiten der Nachlassgerichte Hinweise und Fragebögen, welche zu einem Termin bereits vorausgefüllt sein sollten.
Nach der Antragsstellung prüft das Nachlassgericht, ob der Antragssteller/die Antragstellerin Erbe bzw. Miterbe mit weiteren Beteilgten geworden ist. Über das Ergebnis seiner Prüfung entscheidet das Nachlassgericht durch Beschluss, mit welchem die zur Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Tatsachen für festgestellt erklärt werden. Daraufhin wird der Erbschein erteilt.
Das Erbscheinsverfahren verursacht Kosten zeitlichen Aufwand. Sie sollten daher nur dann einen Erbschein beantragen, wenn Sie ihn benötigen.
Erbschein mit Auslandsbezug
In Deutschland ist grundsätzlich ein Erbschein nach deutschem Recht ausreichend. Befinden sich jedoch Nachlassgegenstände im Ausland, reicht ein Erbschein nach deutschem Recht nicht immer zum Nachweis der Erbberechtigung aus. Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 besteht die Möglichkeit der Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses. Dieses gilt in allen Mitgliedstaaten der EU außer in Dänemark und kann ebenfalls beim Nachlassgericht oder bei einem Notar beantragt werden.