Die Testamentvollstreckung

Manchmal möchte ein Erblasser sicherstellen, dass sein letzter Wille reibungslos umgesetzt wird – zum Beispiel, um Streit unter den Erben zu vermeiden. In diesem Fall kann er in seinem Testament oder Erbvertrag eine Testamentsvollstreckung anordnen und eine Person seines Vertrauens als Testamentsvollstrecker benennen.

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann also Erbstreitigkeiten vorbeugen, die Abwicklung beschleunigen und die Interessen besonders schutzbedürftiger (minderjähriger) Erben sichern. Sie sollte jedoch klar formuliert und mit einer sorgfältigen Auswahl der Person des Testamentsvollstreckers verbunden werden.

Was macht ein Testamentsvollstrecker?

Der Testamentsvollstrecker wird vom Nachlassgericht offiziell eingesetzt und erhält ein Testamentsvollstreckerzeugnis als Nachweis seiner Befugnisse. Seine Aufgaben kann der Erblasser bestimmen; in der Regel sind dies unter anderem:

  • Den Nachlass sichern und erfassen
  • Ein vollständiges Nachlassverzeichnis erstellen
  • Schulden und Vermächtnisse aus dem Nachlass begleichen
  • Vermögenswerte verwalten oder veräußern
  • Den Nachlass nach den Vorgaben des Erblassers unter den Erben aufteilen
  • Die Testamentsvollstreckung sorgt dafür, dass der letzte Wille des Erblassers neutral, geordnet und rechtssicher umgesetzt wird – und kann so Konflikte vermeiden und Erben entlasten.

Rechte und Pflichten

Der Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, den Nachlass ordnungsgemäß und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwalten und den Erben Rechenschaft über seine Tätigkeit abzulegen. Bei Pflichtverletzungen können Erben Schadensersatz verlangen oder die Entlassung beantragen. Er hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung, deren Höhe sich nach Vereinbarung, den Anordnungen des Erblassers oder üblichen Tabellen richtet.