Mindestlohn und Minijobgrenze aktuell

Die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze gilt grundsätzlich für jede/n „normalen“ Arbeitnehmer/in. Die Höhe des Mindestlohnes wird durch die Mindestlohnkommission vorgeschlagen. Diese ist ein unabhängiges Gremium, das aus einem Vorsitz und je drei Mitgliedern von Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft besteht. Alle zwei Jahre schlägt die Kommission der Bundesregierung die Anpassung der Lohnuntergrenze vor. Die Bundesregierung muss den Vorschlag per Verordnung beschließen. So ist es im Mindestlohngesetz vorgesehen. 

Mindestlohn / StundeMinijob / Monat bis
01.01.202714,60 Euro brutto633,00 Euro brutto
01.01.202613,90 Euro brutto603,00 Euro brutto
01.01.202512,82 Euro brutto556,00 Euro brutto
01.01.202412,41 Euro brutto538,00 Euro brutto
01.10.202212,00 Euro brutto520,00 Euro brutto
01.07.202210,45 Euro brutto
01.01.20229,82 Euro brutto

Wer hat keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn?

Ausgenommen vom Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn sind u.a.

  • Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung
  • Ehrenamtlich tätige Personen,
  • Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten ihrer neuen Beschäftigung
  • Praktikant:innen, die ein Praktikum nach § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 4 MiLoG  machen
  • Personen, die einen freiwilligen Dienst leisten (z. B. Freiwilliges Soziales Jahr)
  • Teilnehmende an Maßnahmen der Arbeitsförderung
  • Heimarbeitende nach dem Heimarbeitsgesetz
  • Selbstständige
  • Strafgefangene