Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung 2026

Die Bundesregierung ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung jährlich in einer Verordnung neu zu bestimmen. Die Berechnung orientiert sich dabei an der Entwicklung der Einkommen. Durch die Anhebung der Grenzen steigen 2026 die Beiträge für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung. Die Verordnung wird durch Zustimmung des Bundesrates wirksam.

Allgemeine Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung

8.450 Euro im Monat / 101.400 Euro im Jahr

Knappschaftliche Rentenversicherung

10.400 Euro im Monat / 124.800 Euro im Jahr

Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (GKV)

5.812,50 Euro im Monat / 69.750 Euro im Jahr

Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

6.450 Euro im Monat / 77.400 Euro im Jahr

Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2026 in der Rentenversicherung

51.944 Euro im Jahr

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

3.955 Euro im Monat / 47.460 Euro im Jahr