Veröffentlicht am 6. August 20186. Oktober 2025Abfindungsrechner Order Number Hinweis Beachten Sie bitte, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt. In der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung bezahlt der Arbeitgeber in vielen Fällen dennoch eine Abfindung um die Risiken einer nachteiligen gerichtlichen Entscheidung zu vermeiden. Lesen Sie bitte die Seite "Abfindung". Der Rechner gibt nur eine erste Orientierung und kann eine ausführliche anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Beschäftigungsmonate Beschäftigungsjahre Bruttomonatsgehalt Höhe einer möglichen Abfindung EUR:
Veröffentlicht am 5. August 20186. Oktober 2025Urlaubsabgeltungsrechner Order Number Hinweis Mit diesem Urlaubsabgeltungsrechner können Sie eine grobe Berechnung Ihres Urlaubsabgeltungsanspruches vornehmen. Grundlage ist gem. § 11 BUrlG der Gesamtarbeitsverdienst der letzten 13 Wochen brutto (=3 Monate) vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Der Rechner gibt jedoch nur eine erste Orientierung und kann eine ausführliche anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Bruttoeinkommen Monat 1 Bruttoeinkommen Monat 2 Bruttoeinkommen Monat 3 Zusätzliche Entgeltbestandteile (Hinweise siehe unten!) Gesamteinkommen 3 Monate vor Beendigung EUR: Arbeitstage pro Woche 6-Tage-Woche 5-Tage-Woche 4-Tage-Woche 3-Tage-Woche 2-Tage-Woche 1-Tage-Woche Einkommen / Arbeitstage pro Woche Tagesentgelt EUR: Noch abzugeltende Urlaubstage Ergebnis Gesamt Urlaubsabgeltung EUR: Hinweis: Berücksichtigungsfähige zusätzliche Entgeltbestandteile Zulagen, die im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen (z. B. Schmutz-, Gefahren-, Nacht-, Auslandszulagen, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft) Akkordlohn Verkaufs- oder Inkassoprämien Provisionen (mit Ausnahme von Umsatzprovisionen, Bezirksprovisionen und Provisionen, die für das gesamte Jahr gezahlt werden) Sachbezüge (z.B. Verpflegung) Verdiensterhöhungen, die nicht nur für kurze Zeit gelten (die Berechnung ist so vorzunehmen, als sei die Verdiensterhöhung mit Beginn des Berechnungszeitraums eingetreten) Hinweis: Nicht berücksichtigungsfähige zusätzliche Entgeltbestandteile Einmalleistungen (z. B. Weihnachtsgeld, Treueprämien, Jubiläumsgeld, 13. Monatsgeld) Umsatz- und Gewinnbeteiligungen, Gratifikationen Vermögenswirksame Leistungen Aufwendungsersatz (z. B. Fahrgelder, Spesen) Trinkgelder Überstundenvergütung/-pauschale Einbußen aufgrund unverschuldeter Arbeitsversäumnis (Arbeitsausfall, Krankheit)