Das Arbeitsrecht bildet einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Es regelt die – nicht immer einfachen – Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Ich vertrete seit vielen Jahren Arbeitnehmer in Kündigungsschutzverfahren sowie bei der rechtlichen Einschätzung und Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis. Hierzu gehört auch das in vielen Fällen mögliche Verhandeln einer Abfindung.
Kann ein außergerichtliches Ergebnis nicht erzielt werden, übernehme ich die Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht: Durchführung von Güteterminen und Teilnahme an Verhandlungen bei Kündigungsschutz- und anderen Prozessen.
Für Arbeitgeber besteht umgekehrt der Bedarf sie in Kündigungsschutzstreitigkeiten oder bei Vergütungsklagen vor dem Arbeitsgericht zu vertreten und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Vorbeugende Beratung, insbesondere z.B. zum Mindestlohn, Urlaubsanspruch, Befristung und Arbeitnehmerüberlassung kann gerichtliche Verfahren verhindern.
Der für Arbeitnehmer wichtigste Krisenfall mit unmittelbarem Handlungsbedarf ist der Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung; es steht die finanzielle und oft auch die persönliche Existenz auf dem Spiel. Häufig, jedoch nicht immer, gelingt es, z.B. durch Vereinbarung einer Abfindung, einen interessengerechten Ausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finden.
🚑 Erste Hilfe: Kündigung erhalten – was ist wichtig?
Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen eine schriftliche Kündigung persönlich übergeben oder Ihnen zugeschickt hat, müssen Sie handeln. Sie haben evtl. schon mit einem solchen Schritt gerechnet und sind vorbereitet, vielleicht jedoch auch nicht.
Ich berate und vertrete Sie in einem solchen Rechtsstreit gerne. Für eine umfassende Beratung benötige ich einige Informationen von Ihnen:
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			Kündigungsschreiben
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			Arbeitsvertrag mit allen Ergänzungen
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			klären: besteht Tarifbindung / gilt ein Tarifvertrag?
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			klären: Mitarbeiterzahl im Betrieb (ohne Auszubildende)?
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			Etwaige Abmahnungen
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			Die letzten (mindestens 3) Lohn-/Gehaltsabrechnungen
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			Übersicht über Ihre familiäre Situation, Unterhaltspflichten
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			was Ihnen sonst noch wichtig erscheint…
 
Kündigungsschutzklage und 3-Wochen Frist
Sofern Sie sich gegen diese Kündigung wehren möchten, müssen Sie dies unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen in der richtigen Form tun. Es ist eine sogenannte Kündigungsschutzklage zu erheben. Diese muss vor Ablauf der Frist bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht sein. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens und kann unter keinen Umständen verlängert werden!
Meldung zur Agentur für Arbeit
Unabhängig von arbeitsrechtlichen Überlegungen/Verfahren, sind Sie verpflichtet, sich umgehend bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Antragsformulare.

