Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht bildet einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Das Arbeitsrecht regelt die – nicht immer einfachen – Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Ich vertrete seit Jahren Arbeitnehmer in Kündigungsschutzverfahren und bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis. Für Arbeitgeber besteht ein immer weiter zunehmender Bedarf an vorbeugender Beratung, insbesondere auch unter Einbeziehung europarechtlicher Vorgaben, wie z.B. zum Mindestlohn, Urlaubsanspruch, Befristung und Arbeitnehmerüberlassung. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten stellen sich Fragen der notwendigen Anpassungen.

Der für Arbeitnehmer wichtigste Krisenfall mit unmittelbarem Handlungsbedarf ist der Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung; es steht die finanzielle und oft auch die persönliche Existenz auf dem Spiel. Häufig gelingt es, z.B. durch Vereinbarung einer Abfindung, einen interessengerechten Ausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finden.

Kündigung erhalten – was ist wichtig?

Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen eine schriftliche Kündigung persönlich übergeben oder Ihnen zugeschickt hat, müssen Sie handeln. Sie haben evtl. schon mit einem solchen Schritt gerechnet und sind vorbereitet, vielleicht jedoch auch nicht.

Ich berate und vertrete Sie in einem solchen Rechtsstreit gerne. Bei Mandatserteilung benötige ich einige Informationen von Ihnen:

  • Zwingend benötige ich das Kündigungsschreiben
  • Besonders wichtig ist immer Ihr Arbeitsvertrag mit allen Ergänzungen, die während des Arbeitsverhältnisses hinzugenommen wurden
  • Etwaige Abmahnungen sollten Sie mitbringen
  • Einige Lohn-/Gehaltsabrechnungen – mindestens 3-6 sind hilfreich
  • Besteht Tarifbindung oder wurden Regelungen eines Tarifvertrages einbezogen?
  • Ein Überblick über Ihre persönliche Situation (Familienstand, Unterhaltspflichten, …) hilft bei der Abklärung der besten Strategie
  • Wichtig zu wissen ist die Anzahl der Mitarbeiter in Ihrem Betrieb (ohne Auszubildende), da einige Vorschriften zum Kündigungsschutz erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl anwendbar sind.

Hinweis: Beachten Sie bitte, dass ich ohne vorherige Besprechung keine Mandate übernehme. Senden Sie mir deshalb bitte nicht ungefragt Unterlagen zu. Ich bearbeite diese nicht und überwache keine Fristen! Ein Mandat kommt erst durch meine schriftliche Bestätigung zustande.

Wichtig: Kündigungsschutzklage und 3-Wochen Frist

Sofern Sie sich gegen diese Kündigung wehren möchten, müssen Sie dies unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen in der richtigen Form tun. Es ist eine sogenannte Kündigungsschutzklage zu erheben. Diese muss vor Ablauf der Frist bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht sein. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens und kann unter keinen Umständen verlängert werden.

Meldung zur Agentur für Arbeit

Unanbhängig von arbeitsrechtlichen Überlegungen/Verfahren, sind Sie verpflichtet, sich umgehend, innerhalb von 3 Tagen, bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Antragsformulare.

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Telefon: 07433 / 7098